"Zu wissen, dass Veränderung möglich ist, und der Wunsch, Veränderung vorzunehmen, dies sind zwei große erste Schritte."

Virginia Satir

Schritt für Schritt

Die Entscheidung etwas zu tun, etwas ändern zu wollen , ist der nächste Schritt und dies ist einer der schwersten und wichtigsten Schritte aber er zeigt Ihnen, dass Sie über großartige Ressourcen verfügen - Es braucht Mut um Veränderungen zuzulassen und sich um sich selber zu kümmern. Sich dafür Unterstützung zu holen hat nicht etwa etwas mit Schwäche zu tun, sondern ist eine Erweiterung Ihrer Kompetenz.

Und der nächste Schritt?

Üblicherweise entsteht der erste Kontakt mit mir per Telefon. Falls Sie mich telefonisch nicht erreichen oder eine Anfrage per Mail an mich richten möchte ich Sie darum bitten mir Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen und ein Zeitfenster, in dem Sie für einen ungestörten Rückruf erreichbar sind.

Vertrauen ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Arbeit zwischen Ihnen als Klient und mir als Therapeutin, Sie können mir am Telefon kurz Ihr Anliegen schildern und entscheiden ob Sie einen Termin zu einem Erstgespräch mit mir zu machen. In diesem Erstgespräch können wir uns kennen lernen, Sie können mir Ihr Anliegen, Ihre Situation schildern und ich werde Ihnen die Methoden vorstellen mit denen ich arbeite. In der Anamnese werde ich sowohl Ihre physische und psychische Situation, als auch Ihren familiären und beruflichen Kontext abfragen. Am Ende des ersten Gespräch können wir entscheiden, ob Sie und ich, auf dieser Basis Ihr Thema angehen möchten. 

Die Dauer der Therapie/Beratung hängt nicht nur von Ihrem Anliegen ab, sondern auf die Umsetzung der Erkenntnisse aus Ihren Sitzungen und Ihrer Mitarbeit. Ich kann Ihnen im Vorfeld also nur eine Einschätzung der Kosten und Dauer geben.

Laut § 203 StGB unterliegen Ihre Daten und Dokumente sowie Ihr gesprochenes Wort der gesetzl. Schweigepflicht bzw. dem Datenschutz.

Die persönliche Tagesverfassung oder das aktuelle Thema kann Einfluss darauf haben, wie lange eine Sitzung sinnvoll ist. Grundsätzlich stelle ich jedem Klienten mindestens 90 Minuten zur Verfügung.

Hypnosesitzungen mache ich in der Regel nur nach einem ausführlichen Vorgespräch. Eine Hypnosesitzung dauert in der Regel mindestens 90 -120 min.

Erstgespräch und Anamnese

30,00 €/30 min

Einzeltherapie/Beratung

75,00 €/ Std.

Businesscoaching

90,00 €/ Std + 19% MwSt.

Die Kosten sind üblicherweise nach jeder Sitzung in bar oder per Lastschrift zu auszugleichen. In Einzelfällen, aufgrund besonderer wirtschaftlicher Umstände, ist eine Kostenermäßigung möglich.

  • Heilpraktiker haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.

  • Die Kosten für heilkundliche Psychotherapie (HPG) werden von den gesetzlichen Krankenkassen üblicherweise nicht erstattet. Sollten Sie privat versichert sein, beihilfeberechtigt oder eine private Zusatzversicherung haben, können je nach Vertrag, Kosten im Rahmen einer Heilpraktikerrechnung lt. GebüH anteilig erstattet werden, auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss. Die GebüH ist keine Verordnung, sondern stellt nur eine Berechnungshilfe dar, die leider seit 1985 nur an den Euro angepasst worden ist und nicht auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten. 

  • Heilpraktikerrechnungen für Psychotherapie können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.

  • Beruflich bedingtes Coaching kann als Werbungskosten geltend gemacht werden und unterliegt der Umsatzsteuer
  • Keine langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz
  • Die Behandlung bleibt anonym gegenüber Dritten (Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden)
  • Ihre Daten bleiben in der Praxis und unterliegen der Schweigepflicht
  • Sie werden nicht zum „gläsernen Patienten“
  • Es muss keine Diagnose gestellt werden, die sich wiederum nachteilig auf den Abschluss von Versicherungen auswirken kann (private Kranken-,Krankentagegeld-, Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Eine Therapie/Beratung ist auch dann möglich, wenn Sie sich als Kassenpatient in der zweijährigen Sperrfrist durch eine abgebrochene oder beendete Psychotherapie befinden
  • Heilpraktiker für Psychotherapie sind nicht an die Standardverfahren der Krankenkassen gebunden. Das ermöglicht u. U. eine kürzere Behandlungsdauer und Kombination von Therapieverfahren